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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesen AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografin und Kunden erreicht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und voll umfänglich zur Kenntnis zu nehmen. Ohne Widerspruch vor Auftragsbeginn, gelten diese als akzeptiert.

 

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit
    Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotografin für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

  2. Fotografin
    Die «Fotografin» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  3. Kunde
    Unter dem Begriff «Kunde» wird/werden die Person/en, die die fotografische Arbeit bei der Fotografin in Auftrag gibt/geben, verstanden.

  4. Parteien
    Die « Parteien » sind die Fotografin und der Kunde.

  5. Exemplar / Exemplar der fotografischen Arbeit
    Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, oder sonstige Speichermedien, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

  6. Model-Release
    Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch die Fotografin.

 

II. Leistungen (fotografische Arbeit)

 

  1. Die Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt voll und ganz im Ermessen der Fotografin. Insbesondere steht ihr die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Bildbearbeitung, Beleuchtung, Bildkomposition, Posing, Requisiten, die Anzahl der aufgenommenen Bilder, etc zu.

  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann die Fotografin Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.

  3. Die Fotoapparate, -materialien, Requisiten sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden von der Fotografin besorgt.

  4. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

  5. Die Rohdaten (RAW) sowie unbearbeitete Bilder sind und bleiben ausnahmslos Eigentum der Fotografin und werden nicht ausgehändigt.

  6. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin. Falls der Kunde die Fotografin bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

  7. Nur die im Voraus angemeldeten Personen dürfen am Termin erscheinen.

 

III. Stornierung/Ausfälle/Verspätungen sowie Rückzahlungen

 

  1. Storniert der Kunde eine Aufnahmesitzung oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat die Fotografin das Recht, folgende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen:
    - -die geleistete Grundgebühr oder eine allfällig geleistete Reservationsgebühr verfällt und wird nicht zurückerstattet 
    - bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin wird zusätzlich eine Entschädigung (gem. Basis des SBF) von 50% des Mindestbestellwertes der Bilder (für Shootings bei welchen die Bildauswahl nach dem Shooting getroffen wird) für das gewählte Shooting verrechnet.

  2. Bei nicht durch die Fotografin zu verantwortenden Verspätungen erfolgt kein Preisnachlass und die Wartezeit der Fotografin zählt zu 100% als Arbeitszeit im Rahmen der gebuchten Leistung.

 

 

IV. Umbuchungen

 

  1. Falls nötig, müssen Umbuchungen mind. drei Tage im Voraus gemeldet werden. Die Anzahlung wird am neuen Termin angerechnet.

  2. Kostenlose Umbuchungen sind nur einmal möglich. Bereits aufgelaufene Kosten inkl. Drittkosten müssen jedoch vom Kunden übernommen werden.

  3. Die Fotografin behält sich das Recht vor, bei Bedarf aufgrund von schlechtem Wetter, Krankheit, Notfall usw. den Termin auf den nächstmöglichen freien Termin zu verschieben.

 

V. Vergütung, Gutschriften und Rückzahlungen

 

  1. Die Grundgebühr oder eine allfällige Anzahlung inkl. Drittkosten sind im Voraus zu entrichten und bestätigt die Reservation des vereinbarten Datums. Die Zahlung muss innert 10 Tagen nach Buchung und noch vor dem eigentlichen Termin erfolgt sein. Ansonsten verfällt die Terminreservation.

  2. Der Endbetrag der getätigten Bildbestellung ist vor Übergabe/Auslieferung der Bilder zur Zahlung fällig und kann per Banküberweisung oder je nach Betrag per Paypal beglichen werden.

  3. Erfolgt vom Kunden (auch nach mehrmaliger Erinnerung) keine Bildauswahl oder bezahlt er seine Bildbestellung oder ausgewählte Kollektion nicht, ist er trotzdem zur Zahlung des Wertes der Mindestbildmenge seines Shootings verpflichtet.

  4. Preislisten sind öffentlich einsehbar. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

  5. Fahrspesen sowie Gebühren für gebuchte Locations und sonstige Auslagen werden vom Kunden getragen.

  6. Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung werden Spezialwünsche und dazugehörige Requisiten vom Kunden organisiert und finanziert.

  7. Bereits geleistete Zahlungen sind nicht übertragbar und werden nur nach Einhaltung der Bedingungen unter Ziffer V.1 zurückerstattet.

  8. Ausgestellte Wertgutscheine sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig und müssen bei Buchung erwähnt sowie am vereinbarten Termin der Fotografin ausgehändigt werden. Die Fotografin ist nicht verpflichtet den Gutschein über das Gültigkeitsdatum hinaus anzunehmen.

  9. Geschenk-, Wertgutscheine, Spezialangebote und andere Guthaben sind (falls nicht anders vermerkt) nicht übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

VI. Kooperation des Kunden/der Hauptperson

 

  1. Die Fotografin ist nicht verantwortlich, wenn der Kunde oder die Hauptperson während der Aufnahmesitzung nicht kooperiert (Baby oder Kind weint, quengelt etc), beziehungsweise nicht erscheint oder für verpasste Bilder (Lächeln des Babys, Ringwechsel, Kuss etc.).

  2.  Die Sicherheit des Kunden geht vor. Die Fotografin nimmt sich daher das Recht, Posen und Stellungen die nach Ihrem Ermessen nicht der Sicherheit des Kunden oder der Hauptperson dienen, zu verweigern.

  3. Ist das Zeitfenster der Aufnahmesitzung voll ausgeschöpft und es sind trotz allen Bemühungen der Fotografin keine oder nur wenige Fotoaufnahmen zustande gekommen, ist der Kunde dennoch verpflichtet eine Bildauswahl zu treffen, bzw. den Betrag der Mindestbildmenge zu bezahlen.

  4. Sollte der Kunde mit dem Endresultat komplett unzufrieden sein, kann die Aufnahmesitzung mit einer Ermässigung von 25% auf der Grundgebühr (exkl. Drittkosten) wiederholt werden.

  5. Die Bilder der ersten Aufnahmesitzung werden gelöscht und die Bildbestellung ist nur aus der wiederholten Sitzung möglich.

  6. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die fertigen Produkte aus einer Aufnahmesitzung aufgrund technischer Probleme (Kameraausfall oder Belichtungsprobleme) unbrauchbar sind, wird die Fotografin ohne Aufpreis das Shooting für den Kunden kostenlos wiederholen.

  7. Der Zeitpunkt der Wiederholung des Shootings bestimmt die Fotografin.

 

VII. Bildauswahl, Bestellung und Lieferung

 

  1. Die Fotografin wird die Bilder des Shootings prüfen, auswählen und bearbeiten. Jedes der Bilder wird auf der Grundlage der künstlerischen Freiheit der Fotografin retuschiert und bearbeitet.

  2. Die Fotografin behält sich das Recht vor, nur Bilder zu bearbeiten und zu veröffentlichen, welche den Ansprüchen der Fotografin und des künstlerischen Standards entsprechen. Es liegt im alleinigen Ermessen der Fotografin, zu beurteilen, wie viele Bilder den Anforderungen entsprechen.

  3. Fertige Bilder werden in einer passwortgeschützten privaten Galerie innerhalb von 2-5 Wochen nach dem Termin veröffentlicht. Diese Galerie wird für zwei Wochen aufgeschaltet. In dieser Zeit ist die Bestellung zu tätigen.

  4. Nach getätigter Bildauswahl und Übergabe der Bilder ist die Fotografin nicht mehr für eine korrekte Archivierung der Bilder verantwortlich.

  5. Die Bilder werden in der privaten Online-Galerie mit einem Wasserzeichen versehen. Nach Bestellung erhält der Kunde die Bilder OHNE Wasserzeichen.

  6. Digitale Bilder werden auf einem entsprechenden Speichermedium geliefert. Das Speichermedium enthält hochauflösende JPEG Bilder für die unbegrenzte persönliche Nutzung sowie eine Version in Webauflösungen für Socialmedia. Weitere Informationen siehe Ziffer VIII.1. und 2.

  7. Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt normalerweise innert 2-3 Wochen nach Bestellung und Zahlungseingang. Extrabestellungen können auch länger dauern.

  8. Die bestellten Fotoprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fotografin

  9. Sollte etwas nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, so ist es Aufgabe des Kunden, sich umgehend mit der Fotografin in Verbindung zu setzen. Diese wird bemüht sein, das Problem zur Kundenzufriedenheit zu lösen.

 

VIII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden, im Allgemeinen

 

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur für private, nicht für kommerzielle Zwecke nutzen. Für kommerzielle Zwecke ist eine schriftliche Vereinbarung von beiden Parteien zu unterzeichnen.

  2. Für Onlinemedien wie Facebook, Instagram, E-Mail oder Blogs etc., müssen die  weboptimierten Bilder verwendet werden. Allfällige Wasserzeichen dürfen nicht entfernt werden. Diese dienen zum Schutz der Kunden sowie der Fotografin.

  3. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit der Fotografin getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.

  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

  5. Rechte Dritter: Wenn der Kunde der Fotografin angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen / oder die erziehungsberechtigte Person ihre Zustimmung zu jenem Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

  6. Die Fotografin hat volles Copyright und Urheberrecht an allen von ihr erstellten Aufnahmen. Gemäss dem Bundesgesetz sind alle Bilder urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Copyright der Fotografin. Es ist illegal, alle von der Fotografin erstellten, nicht käuflich erworbenen Bilder zu kopieren, scannen, herunterzuladen, drucken, verändern, neu zu produzieren oder anderweitig zu stehlen, dies gilt auch für Printscreens aus der Onlinegalerie.

  7. Wenn der Kunde der Fotografin Gegenstände übergeben oder ihr bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass keine Rechte Dritter jenem Gebrauch entgegenstehen, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

  8. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, die Fotografin in jeder Hinsicht schadlos zu halten.

 

IX. Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin

 

  1. Die Fotografin behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form (Eigenwerbung, Portfolio, Messe, Magazine etc.) und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu Veröffentlichen.

  2. Um die Arbeit an Dritte zu übergeben oder Sie kommerziell zu nutzen, muss eine Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von dreissig Tagen seit dem Bewilligungsgesuch der Fotografin verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.

  3. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch die Fotografin im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich die Fotografin zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung keine Rechte Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt werden.

  4. Aktaufnahmen auf denen eine Person erkennbar ist, werden nicht ohne schriftliche Absprache veröffentlicht.

 

 

X. Haftungsbeschränkung

 

  1. Die Fotografin haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen.

  2. Die Fotografin verpflichtet sich zu äusserste Sorgfalt in Bezug auf die Belichtung, Retusche und den Transport von digitalen Aufnahmen, Proofs & Drucke. Sollten jedoch entgegen aller Erwartungen alle Originale verloren gehen, gestohlen, beschädigt oder zerstört werden, ist die Haftung der Fotografin auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt, falls keine Wiederholung ohne zusätzlichen Kosten geplant werden kann.

  3. Die Haftungsgrenze für Teilverlust oder Beschädigung von Originalen ist ein anteiliger Betrag des Gesamtbetrages, der auf dem Prozentsatz des ursprünglichen Verlusts oder Beschädigung beruht.

  4. Wenn eine Wiederherstellung nicht möglich ist, ist die Verantwortung und Haftung auf die Rückerstattung aller erhaltenen Zahlungen beschränkt.

  5. Kann die Fotografin aus Gründen, die nicht durch den Kunden verursacht worden sind – wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. - ihre vertraglichen Pflichten nicht einhalten, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich die Fotografin (soweit vom Kunden erwünscht) um eine Ersatzfotografin, die auf eigene Rechnung ihre Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter entstehen, wird nicht gehaftet

  6. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

 

XI. Datenschutz

 

  1. Persönliche und vertrauliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und der Fotografin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der Fotografin.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

Stand: 30.07.2021

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